Der Weg in die Zukunft
>Automatikprüfung und trotzdem Schaltwagen fahren<
Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale
Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen,
obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
- 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die
Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung
erfolgen).
- Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem
Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts
erfolgen).
- Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
- Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
- Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.
Spitzfindigkeit der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
- Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der
Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse
BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der
Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug
abgelegt werden.
- Die Klasse B197 bewirkt somit keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen.
- Hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und klare Absprache mit der
Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass ein
Fahrerlaubnisbewerber die Klasse B-197 und die Klasse BE-78 erhält!
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